- bedingt
- gepaart (mit); gekoppelt (mit); abhängig (von); verbunden (mit); vergleichsweise; tendenziell; eher (umgangssprachlich); relativ; den Umständen entsprechend; verhältnismäßig; eingeschränkt; ansatzweise
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be|dingt [bə'dɪŋt] <Adj.>:nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend:eine bedingte Anerkennung, Zusage; die Aussage war nur bedingt richtig.* * *
be|dịngt 〈Adj.〉1. beschränkt2. an Bedingungen geknüpft3. abhängig4. angenommen5. 〈Rechtsw.; Logik〉 von den Verhältnissen abhängig, zu begründen● \bedingtes Akzept 〈Kaufmannsspr.〉 Anerkennung einer nicht in bar erfolgenden Zahlung unter der Voraussetzung, dass Deckung vorhanden ist; \bedingte Annahme; \bedingte Reflexe diejenigen Reflexe, die durch Dressur od. Gewohnheit entstanden sind; \bedingte Strafaussetzung, \bedingter Straferlass 〈Rechtsw.〉 Straferlass unter der Bedingung, dass sich der Straffällige für eine bestimmte Zeit (Bewährungsfrist) gut führt* * *
be|dịngt <Adj.>:nicht uneingeschränkt, nur mit Einschränkung[en]:eine -e Erlaubnis;er wurde zu zwei Monaten Gefängnis b. (österr., schweiz.; auf Bewährung) verurteilt;etw. nur b. gutheißen;b. tauglich, geeignet, richtig, gültig.* * *
be|dịngt <Adj.>: nicht uneingeschränkt, nur mit Einschränkung[en]: eine -e Erlaubnis; -er Straferlass (Rechtsspr.; Straferlass unter der Voraussetzung einwandfreier Führung während der Bewährungsfrist); er wurde zu zwei Monaten Gefängnis b. (österr., schweiz.; auf Bewährung) verurteilt; etw. nur b. gutheißen; b. tauglich, geeignet, richtig, gültig; ∙ er weiß so glatt und so b. (mit Einschränkungen, Vorbehalten) zu sprechen, dass sein Lob erst recht zum Tadel wird (Goethe, Torquato Tasso IV, 2).
Universal-Lexikon. 2012.